Informationen für Bauherren
Gebäudeeinmessung
Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens werden alle tatsächlich errichteten Gebäude bzw. veränderten Gebäudeteile eingemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Dazu sind Sie als Grundstückseigentümer
nach dem
Brandenburgischen Vermessungsgesetz verpflichtet,
damit bei künftigen Baugenehmigungs- und Planungsverfahren der
aktuelle Gebäudebestand erfasst ist und zur Verfügung steht.
Zudem erhalten Sie von uns eine Bescheinigung nach §68 Abs. 3
der
Brandenburgischen Bauordnung darüber, dass (hoffentlich) so gebaut wurde, wie es genehmigt war.
Diese Bescheinigung ist beim zuständigen
Bauordnungsamt vorzulegen.
Beachten Sie bitte, dass diese Vermessung spätestens 14 Tage nach Baubeginn durchgeführt werden muss.
Einzelheiten finden Sie unter
Leistungen: Gebäudeeinmessungen
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