DIPL.- ING.   ANDREE  BÖGER
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ulmenweg 6
14641 Nauen

Telefon:

(03321) 45 40 68

Fax:

(03321) 45 40 97

E-Mail:

Andree.Boeger@boegernet.de

Informationen für Bauherren

Grundstückskauf

Grundstückskaufverträge bedürfen der Beurkundung und werden daher vor einem   Notar geschlossen.

Bereits vorher sollten Sie sich über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks informieren, da Art und Maß der baulichen Nutzung in der Regel durch die Gemeinde im Rahmen von Bebauungsplänen oder ähnlichen Bauleitplänen vorgegeben werden. Hier liefern wir Ihnen verlässliche Informationen.

Den Wert des Grundstückes können Sie überprüfen, indem Sie sich beim zuständigen  Gutachterausschuss im Katasteramt den Bodenrichtwert für Ihr Baugebiet nennen lassen (telefonische Auskünfte sind gebührenfrei).

Wenn Sie nur einen Teil eines Flurstücks kaufen wollen, erhalten Sie von uns einen Teilungsplan mit Maßen und Flächen, den Ihr Notar als Anlage zum Notarvertrag nimmt. Auch beabsichtigte Grunddienstbarkeiten können in den Plan eingezeichnet werden. So können Sie den Notarvertrag bereits vor Beendigung der Teilungsvermessung abschließen.

Nach Übernahme der  Teilungsvermessung durch das Katasteramt erhält der Eigentümer eine Fortführungsmitteilung, die der Notar benötigt, um die Umschreibung im Grundbuch zu beantragen.

Erst durch diese Umschreibung werden Sie Eigentümer des Grundstücks (nicht durch den Notarvertrag oder die Zahlung des Kaufpreises).