Informationen für Bauherren
Grundstückskauf
Grundstückskaufverträge bedürfen der Beurkundung und werden daher vor einem
Notar geschlossen.
Bereits vorher sollten Sie sich über die baulichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks informieren, da Art und Maß der baulichen Nutzung in der Regel durch die Gemeinde im Rahmen von Bebauungsplänen
oder ähnlichen Bauleitplänen vorgegeben werden. Hier liefern
wir Ihnen verlässliche Informationen.
Den Wert des Grundstückes können Sie überprüfen, indem Sie sich beim
zuständigen
Gutachterausschuss im Katasteramt den Bodenrichtwert für Ihr Baugebiet
nennen lassen (telefonische Auskünfte sind gebührenfrei).
Wenn Sie nur einen Teil eines Flurstücks kaufen wollen, erhalten Sie von uns einen Teilungsplan mit Maßen und Flächen, den Ihr Notar als Anlage zum Notarvertrag nimmt. Auch beabsichtigte
Grunddienstbarkeiten können
in den Plan eingezeichnet werden. So können Sie den Notarvertrag
bereits vor Beendigung der Teilungsvermessung abschließen.
Nach Übernahme der Teilungsvermessung durch das Katasteramt erhält der Eigentümer eine Fortführungsmitteilung, die
der Notar benötigt, um die Umschreibung im Grundbuch
zu beantragen.
Erst durch diese Umschreibung
werden Sie Eigentümer des Grundstücks (nicht durch den Notarvertrag oder die
Zahlung des Kaufpreises).
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