Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur
Der ÖbVI ist aufgrund des
Brandenburgischen Geoinformations- und Vermessungsgesetzes
sowie der
Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Brandenburg dazu berufen,
- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
- ist neben den Behörden berechtigt, Katastervermessungen auszuführen, sowie
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt
werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Daneben ist der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur selbstverständlich auch im gesamten
Bereich
der nichthoheitlichen Vermessung (z.B. Ingenieurvermessung, auch Verkehrswertgutachten)
tätig.
Er untersteht der Fachaufsicht des
Landesbetriebs Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
(vormals Landesvermessungsamt des Landes Brandenburg).
Der Berufsverband ist der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Den
Standesregeln des BDVI
unterwirft sich jeder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur,
der Mitglied im BDVI ist (so auch dieses Büro).
Auf der
Homepage des BDVI
finden Sie weitere Informationen über das Aufgabengebiet des
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs.
Die vorgenannten Angaben entsprechen §6 Nr.5 des Teledienstgesetzes (TDG).
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