Informationen für Bauherren
Grenzvermessung
Wenn Sie nur einen Teil eines vorhandenen Flurstücks erwerben möchten, um darauf zu bauen, benötigen Sie eine
Teilungsvermessung (siehe auch
Leistungen: Grenzvermessung).
Eigentum kann nur an ganzen Flurstücken erworben
werden. Deshalb entstehen bei der Vermessung 2 neue
Flurstücke mit neuen Flurstücksnummern: Ihr
Baugrundstück und das Restflurstück. Eine
Teilungsgenehmigung ist nicht notwendig.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat darauf zu achten, dass durch die Teilung
keine baurechtswidrigen Zustände
entstehen (z.B. zu geringe Abstände zu vorhandenen Gebäuden
oder unzureichende Erschließung).
Im Rahmen einer kostenfreien Beratung kann ggf. geklärt werden, wie die
Teilung durch einen Abweichungsantrag beim Bauordnungsamt oder die Eintragung
von Grunddienstbarkeiten dennoch durchgeführt werden kann.
Die Formulierung solcher Anträge übernehmen wir
gerne für Sie.
Wenn Sie nur wissen wollen, bis wohin sich Ihr
Grundstück erstreckt ("wo sind meine Grenzsteine?"), reicht in der
Regel ein Grenzzeugnis.
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