DIPL.- ING.   ANDREE  BÖGER
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ulmenweg 6
14641 Nauen

Telefon:

(03321) 45 40 68

Fax:

(03321) 45 40 97

E-Mail:

Andree.Boeger@boegernet.de

Informationen für Bauherren

Gebühren

Der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist verpflichtet, für hoheitliche Vermessungen (Grenzvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Amtlicher Lageplan) entsprechend der Brandenburgischen  Vermessungsgebührenordnung einen Kostenbescheid zu erstellen.

Gegen diesen Verwaltungsakt können sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, der nach eigener Prüfung an den   Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation als Aufsichtsbehörde weitergeleitet wird. Dort wird über den Widerspruch entschieden und Ihnen das Ergebnis in Form eines Widerspruchbescheides bekannt gegeben. Ein Widerspruch bewirkt keinen Zahlungsaufschub.

Für die nichthoheitlichen Vermessungen wird die  Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zugrunde gelegt.

Vermessungsleistungen unterliegen nicht der Bauabzugsteuer (Erläuterungen im  Download-Bereich). Einzelheiten zu den Kosten der einzelnen Vermessungen finden Sie direkt bei den Beschreibungen der  Leistungen.