Informationen für Bauherren
Grenzzeugnis
Sind bei den Baumaßnahmen Grenzmale
zerstört oder verändert worden, empfehlen wir Ihnen für
die Gartenanlage und für das Setzen von Zäunen, die Grenzpunkte überprüfen zu lassen. Dadurch vermeiden Sie Grenzstreitigkeiten von vornherein.
Müssen Grenzzeichen neu vermarkt oder gerichtet werden,
ist dies durch den Öffentlich bestellten
Vermessungsingenieur in einem Grenztermin (auch
und vor allen Dingen den Nachbareigentümern) bekannt zu geben. Es
handelt sich dann um eine Grenzvermessung, nicht mehr um ein
Grenzzeugnis.
Einzelheiten und vor allem Erklärungen zum Unterschied zur Grenzvermessung finden Sie unter
Leistungen: Grenzvermessung
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