Unsere Leistungen
Gebäudeeinmessung
Eine Gebäudeeinmessung ist aufgrund von 2 Gesetzen notwendig:
Beide Vermessungen werden von uns im Allgemeinen zwecks Vermeidung unnötiger Kosten in einem Messtermin durchgeführt.
Bekomme ich eine Bescheinigung über die Einmessung ?
Für das Bauordnungsamt erhalten Sie von uns
eine Bescheinigung mit maßstäblicher Skizze samt
Bemaßung, der Sie bzw. das Bauordnungsamt das Ergebnis unserer
Vermessung entnehmen können. Diese Bescheinigung ist von Ihnen
weiterzuleiten.
Für die Fortführung des Katasters (Ihr neues Gebäude wird nun in die
Amtliche Liegenschaftskarte eingezeichnet) stellen wir direkt einen Antrag beim zuständigen Katasteramt.
Was kostet eine Gebäudeeinmessung?
Die Kosten sind in der
Brandenburgischen Vermessungsgebührenordnung festgelegt. Diese Verordnung ist
sowohl für den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
als auch für den Bauherrn bindend. Sie richten sich nach dem Wert der baulichen Anlagen.
Wird nur die Einmessung nach dem
Brandenburgischen
Vermessungsgesetz durchgeführt, gelten folgende Sätze:
Wert der
baulichen Anlage
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Gebühr
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bis 50.000 € |
350,00 € |
bis 250.000 € |
550,00 € |
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bis 600.000 € |
700,00 € |
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bis 800.000 € |
1.000,00 € |
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bis 1.000.000 € |
1.250,00 € |
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über 1 Mio € |
1,25 x Quadrat-
wurzel(Wert) € |
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Für die gleichzeitige Einmessung nach der
Brandenburgischen Bauordnung erhöht sich die vorgenannte Gebühr um 10%.
Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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