Unsere Leistungen
Absteckungen
Grobabsteckungen (durch Pfähle zum Aushub des Kellers oder Bau der Schnurgerüste) sowie Feinabsteckungen
(meistens durch Nägel auf Schnurgerüste) stellen sicher, dass
in der Lage und Höhe gebaut wird, wie es die Baugenehmigung
vorgibt.
Dies fordert auch
die Bauordnung §68 Absatz 3: „Vor Baubeginn muss die
Grundfläche der baulichen Anlagen abgesteckt und ihre
Höhenlage festgelegt sein".
Da zumeist Grenzabstände
eingehalten werden müssen, kann der
Vermessungsingenieur mit seiner Kenntnis der Katastersituation eine korrekte Absteckung vornehmen.
Was kostet eine Absteckung?
Da es sich bei Absteckungen nicht um
eine hoheitliche Tätigkeit handelt, wird die
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
angehalten. Statt der umfangreichen Tabelle werden exemplarisch einige
Durchschnittswerte wiedergegeben:
Grobabsteckung:
Die Grobabsteckung wird meist nach den geleisteten Stunden entsprechend der HOAI abgerechnet (je nach Aufwand 1-4 Stunden).
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur |
70,00 € |
Vermessungstechnische Fachkraft |
55,00 € |
Messgehilfe |
35,00 € |
Feinabsteckung:
Wert
der baulichen Anlage
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Kosten der Absteckung
je nach Schwierigkeitsgrad
|
75.000 ,00 € |
|
342,00 €
- |
574,00 € |
100.000,00 € |
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404,00 €
- |
660,00 € |
125.000,00 € |
|
465,00 €
- |
746,00 € |
150.000,00 € |
|
521,00 €
- |
827,00 € |
250.000,00 € |
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722,00 €
- |
1.111,00 € |
Alle Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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