Unsere Leistungen
Amtlicher
Lageplan
Ein Amtlicher Lageplan
wird benötigt, um einen Bauantrag stellen zu können.
Die Brandenburger
Bauvorlagenverordnung schreibt vor, dass ein
Amtlicher Lageplan Bestandteil der Bauvorlagen ist.
Der Lageplan
"enthält
Tatbestände an Grund und Boden, die durch
vermessungstechnische
Ermittlungen festgestellt worden sind und mit öffentlichem
Glauben
beurkundet sind" (§2 Absatz 1 Bauvorlagenverordnung).
Pläne
nach der Bauvorlagenverordnung
Neben
dem Amtlichen Lageplan (§2) sind in der
Bauvorlagenvorordnung ein Objektbezogener
Lageplan (§3),
ein Außenanlagenplan
(§4)
sowie ein Grundstücksentwässerungsplan
(§5) gefordert. Während die letztgenannten beiden
Pläne
vom Objektplaner gefertigt werden, können die Inhalte des
Objektbezogenen Lageplans im Amtlichen Lageplan enthalten sein.
Es
wird
empfohlen, diese beiden Pläne zusammen zu fassen, da der
Vermessungsingenieur zum einen sowieso die Bauzeichnungen für
eine
korrekte Absteckung benötigt, zum anderen die Inhalte des
Objektbezogenen Lageplans in den Kosten für den Amtlichen
Lageplan
enthalten sind.
Im
einzelnen werden im Amtlichen Lageplan dargestellt:
- Lage des Grundstücks zur
Nordrichtung,
- im Grundbuch geführte
Bezeichnung des Baugrundstücks und der
benachbarten Grundstücke mit den jeweiligen
Eigentümerangaben
- katastermäßige
Flächengrößen und
Flurstücksnummern und die
Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der
benachbarten
Grundstücke
- Höhenlage der Grenzpunkte des
Baugrundstücks oder bei größeren
Grundstücken die Höhenlage des engeren Baufeldes
- angrenzende öffentliche
Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der
Straßengruppe und der Höhenlage
- Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer
Satzung für das Baugrundstück über Art und
Maß der baulichen Nutzung sowie die
überbaubaren und nicht überbaubaren
Grundstücksflächen
- Flächen
auf dem Baugrundstück, die von Dienstbarkeiten oder Baulasten
betroffen sind
- durch
Rechtsverordnung oder Satzung geschützte
Landschaftsbestandteile sowie Wald auf dem Baugrundstück
- vorhandene
bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und deren
Abstandsflächen sowie die für die Beurteilung des
Vorhabens bedeutsamen vorhandenen baulichen Anlagen auf den
Nachbargrundstücken und deren Abstandsflächen.
Der Objektbezogene
Lageplan
enthält :
- Lage
des Grundstücks zur Nordrichtung
- Flurstücksnummern
und Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks
und der benachbarten Grundstücke
- vorhandene
bauliche Anlagen auf dem Baugrundstück und den
benachbarten Grundstücken mit Angabe der Nutzung, First- und
Außenwandhöhe,
Dachform und der Art der Außenwände und der
Bedachung
- Grundrisse
der geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der
Außenmaße, der Dachform, der Höhenlage des
Erdgeschossfußbodens zur Straße
- Aufteilung der nicht
überbauten oder bepflanzten Flächen unter Angabe der
Lage
und Breite der Zu- und Abfahrten, der Anzahl, Lage und
Größe der
Kinderspielplätze, der Stellplätze und der
Flächen für die Feuerwehr
- Abstände der geplanten
baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem
Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken,
zu den Nachbargrenzen sowie
die Abstandsflächen
- Denkmäler auf dem
Baugrundstück und den benachbarten Grundstücken
- Flächen auf dem
Baugrundstück, für die durch Gesetz, Rechtsverordnung
oder
Satzung ein Bauverbot, eine Baubeschränkung oder ein
Genehmigungs- oder
Zustimmungsvorbehalt geregelt ist
- Leitungen, die der
öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas,
Elektrizität, Wärme,
der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der
Telekommunikation, und
Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, sowie deren
Abstände zu
der geplanten baulichen Anlage
- Hydranten und andere
Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr
- Leitungen bis zum Anschluss an die
Sammelkanalisation, Kleinkläranlagen und
sonstige Abwasserbehandlungsanlagen sowie deren Leitungen, abflusslose
Sammelgruben, Ausdehnung und Gefälle befestigter
Flächen, Sickeranlagen und
sonstige Vorreinigungsanlagen, Schächte und Abscheider,
Angabe der Gefälle und Leitungsquerschnitte
- Abstände der geplanten
baulichen Anlage zur Uferlinie oberirdischer Gewässer
Was kostet ein
Amtlicher Lageplan?
Die Kosten
für einen Amtlichen Lageplan sind in der Brandenburgischen Vermessungsgebührenordnung
festgelegt. Diese Verordnung ist sowohl für den
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als auch
für den Bauherrn bindend.
Die Höhe der
Gebühr setzt sich aus einer Grundgebühr, in der auch 3
amtliche Ausfertigungen enthalten sind, und
einer Flächengebühr zusammen.
Grundgebühr:
Baufeldgröße
bis 1.000 m² |
900,00 € |
Baufeldgröße
bis 1.000 m² bei zuverlässig nachgewiesenen Grenzen
(meist Baugebiet oder Grenzvermessung auf dem Grundstück nach
1990) |
700,00
€ |
für
untergeordnete Umbauten kleiner 50 m² |
500,00
€ |
Flächengebühr:
bis
1.000 m² |
keine
Flächengebühr |
1.000 m²
- 2.000 m² |
9% der
Grundgebühr je angefangene 100 m² |
2.000 m²
- 5.000 m² |
9% der
Grundgebühr je angefangene 300 m² |
5.000 m²
- 10.000 m² |
9% der
Grundgebühr je angefangene 500 m² |
10.000 m²
- 100.000 m² |
9% der
Grundgebühr je angefangene 900 m² |
über
100.000 m² |
9% der
Grundgebühr je angefangene 5.000 m² |
Die Gebühr
für einen Amtlicher Lageplan für ein 1.300
m² (= 300 m² über 1.000 m²) großes Grundstück mit
zuverlässig nachgewiesenen Grenzen würde demnach
700,00 € + 300 m² / 100 m² x 9% x 700,00 =
889 m² betragen.
Weitere Beispiele dazu
finden Sie in unserer Info-Datei
zum Lageplan im Download- Bereich.
Alle Kosten verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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